📢 Die Abgabefrist für das Formular 22 wurde bis zum 19. Juni 2026 verlängert | Aktuelles

Die Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuer (Formular 22) wurde offiziell verlängert; die Abgabe kann nun bis zum 19. Juni 2026 erfolgen, ohne dass Zuschläge, Zinsen oder Strafen anfallen.
Die Verlängerung wurde durch den Erlass Nr. 68/2026-XXV vom 12. Mai der Staatssekretärin für Steuerangelegenheiten, Cláudia Reis Duarte, bestimmt.
✅ Eine wichtige Maßnahme für Unternehmen und Freiberufler, die noch dabei sind, ihren Jahresabschluss zu erstellen und ihren Meldepflichten nachzukommen.




